www.Bienen-Pate-Bayern.de
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LANDWIRT

Ich bin Landwirt und will meine Flächen umwandeln.

Sie sind Landwirt und wollen Ihre bisher konventionell landwirtschaftlich genutzten Flächen (vorrangig in roten Gebieten) in neuen Lebensraum für die heimische Pflanzen- und Tierwelt umwandeln? 


Bitte beachten Sie, dass für ökologische Vorrangflächen keine Vermarktung erfolgt, da auf diesen Flächen sowieso keine Pflanzenschutzmittel bzw.  Dünger ausgebracht werden dürfen! Auch einjährige Randstreifen werden nicht vermarktet und die Mindestgröße der Fläche beträgt 3.000 m².

 

Für eine angemessene Bezahlung* verpflichten Sie sich, während der Vertragslaufzeit für die Vertragsfläche zu Folgendem:


  • Sie legen im Frühjahr (spätestens bis Mitte Mai) des Vertragsjahres auf Ihre Kosten eine Blühfläche (es sind die KULAP-Blühmischungen anzuwenden) an. (vorausgesetzt die Witterung lässt eine Anlage zu - ansonsten erfolgt die Anlage umgehend nachdem das Grundstück bearbeitet werden kann)
  • Die Anlage der Blühfläche wird von Ihnen schriftlich auf dieser Homepage bestätigt.
  • Ab Saatzeitpunkt erfolgt während der Vertragslaufzeit keine Flächenbearbeitung. (Im letzten Vertragsjahr bis zum 15. September)
  • Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird verzichtet.
  • Auf das Ausbringen von Dünger wird verzichtet.
  • Als Nachweis für die Umnutzung sind die Flächennutzungsnachweise (FNN) des aktuellen und des Vorjahres für das betreffende Grundstück vorzulegen.
  • Das Grundstück kann für die Vertragslaufzeit einem Imker zur Verfügung gestellt werden.
  • Dem jeweiligen Imker wird das Betreten des betreffenden Grundstücks gewährt.
  • Sie stimmen einer Weitergabe Ihrer Daten an den jeweiligen Imker zu.
  • Jeden Monat sind aktuelle Fotos der Blühfläche zu übermitteln.
  • Am Feldrand ist ein Hinweisschild "Bienen-Pate-Bayern" (wird zur Verfügung gestellt) gut sichtbar aufzustellen.

 * Die Höhe der Bezahlung teilen wir Ihnen nach Ihrer Interessensbekundung mit.


 

 

Bitte beachten Sie, dass die Verträge nach der Gebietszugehörigkeit des Grundstückes (vorrangig rote Gebiete), der bisherigen Nutzung (vorrangig konventionell) und nach dem Eingang der Interessensbekundung vergeben werden.


Ein Vertragsabschluss kommt erst nach Gegenzeichnung eines separaten Vertrages zu Stande! Hierzu müssen genügend Naturpaten zur Verfügung stehen.